Goldbarren als Vermögenssicherung

Abzüge bei Versicherungen unzulässig: Kunden können jetzt Geld zurück erhalten

Das Oberlandesgericht Koblenz hat geurteilt: Die Stornoabzüge der Debeka Lebensversicherung sind unzulässig. Betroffene Kunden können nun auf Rückzahlungen hoffen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Dezember 2024 bestätigt, dass die Klausel die geforderte Bezifferung und Angemessenheit eines Stornoabzuges nicht erfüllt. Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof, während die Verjährung von Ansprüchen der Kunden droht.

Kunden, die ihre Versicherungsverträge vorzeitig kündigen, müssen unklare und variierende Zinssätze selbst errechnen, wodurch die Transparenz bezüglich der Höhe der Abzüge stark eingeschränkt ist.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Unangemessenheit dieser Abzüge, die sich potenziell auf mehrere tausend Euro belaufen können und Versicherte erheblich benachteiligen.

Quelle: Artikel von Sebastian Feurer auf chip.de

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