Mit der bevorstehenden Gründung der Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA plant die EU eine bisher noch nie dagewesene Kontrolle über Vermögenswerte. Welche Kompetenzen die AMLA erhält und warum sich so eine neue Ära der Finanzüberwachung in Europa abzeichnen könnte …
Mit der bevorstehenden Gründung der Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) zeichnet sich in Europa eine neue Ära der Finanzüberwachung ab. Diese neue EU-Behörde, die als Herzstück eines EU-weiten Überwachungssystems gegen Geldwäsche dient, soll weitreichende Befugnisse erhalten – von Zugängen zu Registern über wirtschaftlich Berechtigte und Vermögenswerte bis hin zu umfassenden Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen …
Erfassung von Vermögensdaten: Zwischen Sicherheit und Privatsphäre
Doch welche Anti-Geldwäsche-Regulierungen sind geplant und wie wird die AMLA-Behörde effektiv arbeiten? Beabsichtigt ist eine umfassende Erfassung von Vermögenswerten, die von Immobilienbesitz, über Fahrzeuge, Jachten, Bargeldbeständen, bis hin zu Kryptowährungen und Luxusgütern wie Schmuck, Antiquitäten und Kunstwerken reicht. in Vorschlag ist die Meldepflicht für alle Vermögensgegenstände über 200.000 Euro, was die Überwachung erheblich erweitern würde – ein Vorhaben, das insbesondere bei Vermögenden Besorgnis auslöst …
Markus Krall, ehemaliger Degussa-Chef, äußert sich noch kritischer. Er vermutet, dass das eigentliche Ziel hinter der AMLA die Konfiszierung von Werten sei, da Kriminelle ohnehin außerhalb des gesetzlichen Rahmens agieren. Krall sieht in den Maßnahmen weniger eine Bekämpfung von Geldwäsche als vielmehr eine Einziehung von Vermögen. Angesichts des hohen Finanzbedarfs der EU-Staaten ist dieses Szenario nicht völlig unwahrscheinlich. Sobald alle Bürgerdaten erfasst sind, könnte ein Schritt hin zu Umverteilungsmaßnahmen oder einem Social Scoring nach dem chinesischen Modell nur noch gering sein. Krall ist überzeugt, dass „etwas Ähnliches früher oder später auf alle Bürger ausgeweitet wird“ …
Der Beschluss der EU-Politikzentrale vom 16. Juli 2021 markierte den Startschuss für ein europäisches Vermögensregister. Mit der Verabschiedung von drei wegweisenden Gesetzesentwürfen wurden die Weichen für diese Initiative gestellt. Diese Vorschläge werden aktuell in den EU-Gremien diskutiert. Ziel ist es, die neue Geldwäschebekämpfungsbehörde bis 2024 einsatzbereit zu machen und kurz darauf mit der direkten Aufsicht zu beginnen.
Quelle: Artikel von Anika Völger auf: deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
