Bankguthaben in der EU sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt – doch nicht jede Sicherung ist verlässlich …
Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung?
Wenn eine Bank in der EU insolvent wird, sind die Guthaben der Kundinnen und Kunden bis zu einem bestimmten Betrag geschützt. Die sogenannte gesetzliche Einlagensicherung garantiert, dass pro Person und Bank bis zu 100.000 Euro ausgezahlt werden. Diese Regelung gilt für alle Banken innerhalb der Europäischen Union …
Warum wurden die Sicherungsgrenzen gesenkt?
Lange Zeit konnten vermögende Kunden auf sehr hohe Absicherungen durch die freiwilligen Sicherungsfonds vertrauen. Doch diese Grenzen wurden in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt. Der Hauptgrund dafür ist die Insolvenz der Greensill Bank im Jahr 2021, die erhebliche Schwachstellen im Sicherungssystem aufgedeckt hat. Damals mussten die Sicherungsfonds hohe Summen auszahlen, was die Stabilität des gesamten Systems belastete …
Welche Einlagen sind geschützt – und welche nicht?
Nicht alle Vermögenswerte, die Sie bei einer Bank haben, fallen unter die Einlagensicherung. Geschützt sind:
- Guthaben auf Girokonten
- Tagesgeld- und Festgeldkonten
- Sparbücher und Sparbriefe
Diese Einlagen sind – je nach Bank und Sicherungssystem – entweder durch die gesetzliche Einlagensicherung oder zusätzlich durch freiwillige Fonds abgesichert.
Nicht geschützt sind hingegen:
- Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Fonds
- Kryptowährungen
- Inhalte von Bankschließfächern …
Quelle: Artikel auf t-online.de
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