Landgericht Hechingen: Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch darf keine Kosten für Verrentung verlangen, weil diese im Vertrag nicht genannt waren
Die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen ihren Kunden, die einen als „Vorsorge Plus“ bezeichneten Riester Banksparplan abgeschlossen haben, ein Verrentungsangebot zu unterbreiten, das Kosten enthält, die vertraglich nicht vereinbart waren. Das Urteil hat Auswirkungen auf die Praxis weiterer Anbieter. Kunden von Riester-Banksparplänen, Riester-Fondssparplänen und Riester-Bausparverträgen sollten ihre Ansprüche prüfen und eventuell zu Unrecht erhobene Kosten zurückfordern.
Quelle: verbraucherzentrale-bawue.de
