Vorab sei zu Gold folgendes gesagt:
Es ist ein Rohstoff, ein Edelmetall, ein Sachwert, ein Tauschgut und war lange Zeit ein Zahlungsmittel.
J. P. Morgan (1837–1913):
„Gold ist Geld,
alles andere ist Kredit.“
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde per „Bretton-Woods-Vertrag“ das Tauschverhältnis zwischen Dollar und einer Unze Gold auf 35 Dollar je Unze Feingold (31,104 Gramm) festgelegt. Quelle: Wikipedia
„Als Nixon-Schock wurden zwei politische Entscheidungen der amerikanischen Regierung des Jahres 1971 über Veränderungen der amerikanischen Außenpolitik und der Wirtschafts- und Finanzpolitik während der Regierungszeit von Präsident Richard Nixon bekannt. Beide verkündete Nixon völlig überraschend …
Mit Ratifizierung des Bretton-Woods-Abkommen verpflichtete sich die US-Notenbank gegenüber den Währungsbehörden der andern Teilnehmerländer, den Dollar jederzeit zu einem fixen Kurs von 35 $ pro Feinunze umzutauschen. Dieses Versprechen sollte dem System die notwendige Stabilität und Disziplin verschaffen. Die Notenbanken der übrigen Teilnehmerstaaten versprachen, ihre Währungen mittels Interventionen am Devisenmarkt an den Dollar zu binden (Fester Wechselkurs). Weil der Dollar nach außen hin als Goldwährung auftrat, blieben die Währungen der anderen Teilnehmerländer indirekt goldgedeckt….“ Quelle: Wikipedia
Nach Aufgabe der Golddeckung hat sich der Preis einer Feinunze von 35 US-Dollar im Jahr 1971 auf über 4.000 US-Dollar in 2025 erhöht.
Dies ist ein Zuwachs von über Elf-Tausend-Vierhundert Prozent oder bei Teilung durch 54 Jahre über 200 Prozent pro Jahr.
Da hierbei aber kein Zinseszins-Effekt berücksichtigt ist, möchten wir diesen Wertzuwachs anders etwas verständlicher darstellen:
Wenn ich 1971 den Betrag von 35 US-Dollar angelegt hätte und jedes Jahr 9% Wertzuwachs / Zins hinzurechne, erhalte ich 2025 auch knapp über 4.000 Dollar an Wert (siehe Tabelle).

Seit der Euro-Bargeldeinführung Anfang 2002 hat sich der Preis einer Feinunze Gold von ca. 315,00 Euro auf über 3.300 Euro in 2025 erhöht.
Dies ist ein Zuwachs von über Eintausend Prozent oder bei Teilung durch 23 Jahre über 46 Prozent pro Jahr.

Da hierbei auch kein Zinseszins-Effekt berücksichtigt ist, möchten wir diesen Wertzuwachs auch hier etwas verständlicher darstellen:
Wenn ich 2002 den Betrag von 315,00 Euro angelegt hätte und jedes Jahr 10,3% Wertzuwachs / Zins hinzurechne, erhalte ich 2025 auch knapp über 3.300 Euro an Wert (siehe Tabelle).
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass der Umtauschwert von Gold in eine Fiat-Währung wie Dollar oder Euro in den letzten Jahrzehnten nicht geradlinig nur gewachsen ist, sondern Marktschwankungen unterlegen ist. In Krisenzeiten kaufen viele Anleger gern Sachwerte wie beispielsweise Edelmetalle und in Konjunkturzeiten erhoffen sich viele Anleger größere Chancen an den verschiedenen Finanzbörsen dieser Welt.
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass jedes Finanzprodukt, dessen Wert in einer Fiat-Währung bemessen wird, auch unter Inflation und Kaufkraftverlust leidet.
Da Edelmetalle selbst gar nichts produzieren oder erwirtschaften, sondern einfach nur Ihren Wert erhalten, resultiert die oben beschriebene „Wertsteigerung“ im wesendlichen indirekt aus dem „Schrumpfen der Messlatte“, bzw. aus dem Werteverfall der Fiat-Währungen. Durch die Geldschöpfung (siehe Kapitel 3.4) von Geschäftsbanken, Zentralbanken und Staat, sowie dem Vermehren der Papiergeldmenge (Gelddrucken), verlieren Fiat-Währungen laufend an Wert.
Die enormen und immer schneller wachsenden Staatsverschuldungen, treiben die Geldvermehrung von Fiat-Währungen an und haben mit deren Werteverfall einen starken Einfluss auf die „Wertsteigerung“ von Sachwerten wie beispielsweise Edelmetalle.
Durch die regelmäßig auftretenden Marktschwankungen, sind Edelmetalle zwar nicht unbedingt für kurzfristige Spekulationen geeignet, wohl aber zur langfristigen Vermögenssicherung, insbesondere zum Schutz vor Inflation und Kaufkraftverlust.
Im Gegensatz zu vielen sonstigen Kapitalanlagen, bei deren Veräußerung meistens eine Abgeltungssteuer fällig wird, ist der Verkauf von physischem Gold nach §23 Einkommensteuergesetz in Deutschland steuerfrei, wenn man es mindestens ein Jahr lang besessen hat.
Die Steuerfreiheit gilt übrigens nicht, wenn man nur (Papier-)Zertifikate für Gold, oder Goldminen-Aktien erwirbt! Außerdem gibt es bei gehebelten Papiergold-Zertifikaten ein Totalverlustrisiko. Dieses ist bei physischem Gold logischerweise nicht vorhanden, denn dieses kann zwar auch mal im Wert fallen, aber nie völlig wertlos werden.

Falls sie sich für den Erwerb von physischem Gold, oder auch anderen Edelmetallen interessieren sollten, können wir ihnen gern in einem persönlichen Gespräch darlegen, wie sie die meistens üblichen Mindermengenaufschläge vermeiden und sich weitere Vorteile schon beim Einkauf sichern können. Gern zeigen wir Ihnen, wie sie physisches Gold bereits ab 3.000,- Euro Einmalbetrag, oder ab 50,- Euro monatlich käuflich erwerben können.
Durch die Möglichkeit der Einlagerung in einem schweizer Zollfreilager können wir ihnen noch einige weitere Vorteile außerhalb der EU bieten, welche Ihnen in Deutschland und auch in der ganzen EU weder eine Bank, noch ein Edelmetallhändler bieten kann.

Am besten kontaktieren sie uns, damit wir ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie sie zumindest einen Teil Ihres Vermögens inflationsgeschützt als Edelmetalle anonym, versichert und bewacht in einem Zollfreilager in der Schweiz, also außerhalb der EU, oder auf Wunsch sogar alternativ außerhalb von Europa in Istanbul (Türkei) einlagern können.
