Goldbarren als Vermögenssicherung

Schlagwort: Erbschaftssteuer

  • Warum die Lagerung von Gold in der Schublade zuhause keine gute Idee ist:

    Gold zuhause in der Schublade lagern ist keine gute Idee – lieber rausholen, denn da haben wir deutlich bessere Möglichkeiten …


    Warum die Lagerung von Gold in der Schublade zuhause keine gute Idee ist
    Gold lieber aus der Schublade rausholen …

    Sicherheitsrisiken

    • Einbruchgefahr: Physisches Gold ist ein attraktives Diebstahlziel – ein Einbruch kann den gesamten Bestand vernichten.
    • Auch ein Tresor zuhause bietet keinen vollständigen Schutz, da professionelle Diebe ihn aufbrechen oder mitnehmen können.
    • Man riskiert, bei einem Einbruch körperlich bedroht zu werden, wenn Kriminelle wissen (oder vermuten), dass Gold im Haus ist.

    Versicherungsprobleme

    • Normale Hausratversicherungen decken Bargeld und Edelmetalle nur bis zu sehr geringen Beträgen ab (oft nur ein paar Hundert Euro).
    • Eine spezielle Wertsachenversicherung ist teuer und an strenge Aufbewahrungsvorschriften geknüpft.
    • Um Gegenstände höheren Wertes überhaupt versichern zu können, werden in der Regel ein solider Tresor und eine Alarmanlage mit einer bestimmten Sicherheitsklasse vorgeschrieben, was enorme Kosten verursacht.
    • Im Schadensfall ist der Nachweis des Besitzes oft schwierig.

    Keine Zinsen oder Rendite

    • Gold zuhause „arbeitet“ nicht – es wirft keine Zinsen, Dividenden oder sonstige Erträge ab.
    • Die Lagerkosten (Tresor, Versicherung) fressen die potenzielle Wertsteigerung teilweise auf.

    Keine Handelsgewinne

    • Die Wertentwicklung eines Sachwertes wie beispielsweise Gold ist stark abhängig vom Werteverfall des Geldes  (z.B. Euro oder Dollar = FIAT-Geld), also dem Verfall der Messlatte, mit dem der Wert des Sachwertes bemessen wird. Kurzfristig kann es durch Angebot und Nachfrage zu starken Wertschwankungen kommen. Langfristig ist durch den Wertverfall des Geldes („Alles wird immer teurer“) eine Wertsteigerung von Sachwerten wie Gold eine relativ sichere Sache. Gold ist ein sogenanntes „Krisenmetall“, ein sogenannter „sicherer Hafen“ in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die Konjunktur kennt aber nicht nur Abschwung und Krise, sondern auch Aufschwung und Boom-Zeiten. In diesen Zeiten entwickeln sich die Preise für (Edel-)metalle, welche von der Industrie benötigt werden in der Regel viel besser als Gold, was dann auch parallel laufen oder im Wert etwas fallen kann.

    Wenn sie in allen Konjunktur-Zeiten eine positive Wertentwicklung ihrer Investition haben möchten, empfiehlt sich eine gemanagte Edelmetallverwaltung, welche Ihre Bestände der aktuellen Marktlage anpasst. So kann ihr investiertes Kapital nicht nur an der puren Goldpreisentwicklung teilhaben, sondern auch noch Handelsgewinne erzielen.

    • Gold zuhause erzielt keine solcher Handelsgewinne.
    • Wenn sie Zuhause auf andere Metalle wechseln wollen, fallen beim Verkauf und Ankauf wieder Mindermengenzuschläge an.
    • Beim Handel mit anderen Metallen fällt zusätzlich die aktuell gültige Mehrwertsteuer an.
    • Gewünschte Handelsgewinne bei Heimlagerung sind zwar theoretisch möglich, aber durch mehrfach anfallende Mindermengenaufschläge und Mehrwertsteuer extrem unwahrscheinlich zu erzielen.

    Rechtliche und steuerliche Risiken

    • Bei größeren Goldmengen können Behörden im Erbschafts- oder Scheidungsfall Nachweise verlangen.
    • Ungeklärte Herkunft kann Geldwäscheverdacht & Vorwürfe auslösen und steuerliche Probleme verursachen.
    • In manchen Ländern, wie z.B. Deutschland, gibt es Meldepflichten für größere Goldmengen.

    Praktische Nachteile

    • Liquidität: Gold schnell zu verkaufen ist zuhause schwieriger als über eine Bank, einen Broker oder einen Edelmetallhändler.
    • Echtheitsprüfung: Beim Weiterverkauf muss die Echtheit erneut nachgewiesen werden
    • Lagerungsschäden: Unsachgemäße Lagerung (Feuchtigkeit, Kratzer) kann den Wiederverkaufswert von Münzen und Barren mindern

    Bessere Alternativen

    • Bankschließfach: Günstig, versicherbar und deutlich sicherer. Allerdings gibt es auch in Banken immer wieder Einbrüche.
    • Edelmetalldepot bei einer Bank oder einem spezialisierten Anbieter. Wichtig ist darauf zu achten, dass die im Depot befindlichen Wertgegenstände ihr Eigentum sind und im Falle von finanziellen Schwierigkeiten von Bank oder Anbieter nicht in deren Bilanz geführt werden.

    Papierzertifikate

    • Gold-ETFs oder Goldminen-Aktien, also Papierzertifikate oder rein digitale Investitionen haben zwar oft ein physisches Auslieferungsrecht, was aber im Fall von finanziellen Schwierigkeiten oder im Insolvenzfall nutzlos und damit wertlos sein kann.
    • Außerdem gilt in Deutschland die Steuerfreiheit nach §23 Einkommensteuergesetz bei solchen Papierzertifikaten oft nicht, sondern nur bei physischem Gold, was sie mindestens ein Jahr lang besessen haben.
    • Kursgewinne aus ETFs und Aktien (auch für Edelmetallminen) unterliegen in der Regel der Kapitalertragsteuer bzw. der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli/KiSt).

    Fazit: Die sinnvollste Variante in Gold zu investieren, ist der physische Erwerb und die professionelle, bewachte und versicherte Lagerung bei einem Edelmetallhändler außerhalb der EU in einem Zollfreilager (z.B. in der Schweiz), bei dem man ohne Mindermengenzuschläge oder Steuern verschiedene Edelmetalle erwerben und anonym einlagern und selbstverständlich jederzeit wieder verkaufen kann.

    Der Tausch von Gold in Silber (oder umgekehrt) im Schweizer Zollfreilager ist ein steueroptimierter Vorgang, da Weißmetalle wie beispielsweise Silber, Platin oder Palladium beim Kauf und Handel innerhalb des Lagers von der Mehrwertsteuer befreit bleiben. 

    Im Gegensatz dazu ist Gold zuhause zu lagern

    also so, als wenn sie sich ein Hotel in der Innenstadt einer Metropole kaufen, um auf eine Wertsteigerung der Immobilie in Innenstadtlage zu hoffen, ohne aber in der Zwischenzeit die Zimmer zu vermieten (wie der Verzicht auf Handelsgewinne).

    In der Zwischenzeit fallen für das Hotel Instandhaltungskosten und Grundsteuern an, welche sie mangels Einnahmen zusätzlich in der Laufzeit aufbringen müssen (ähnlich wie Tresor- oder Versicherungskosten beim Gold zuhause).

    Immerhin leidet ihr Gold Zuhause als Sachwert nicht unter Inflation und Kaufkraftverlust, wie es bei Bargeld (z.B. Euro oder Dollar = FIAT-Geld) der Fall wäre.

    Bargeld zuhause zu lagern

    wäre so, als wenn sie sich ein Hotel auf dem Land kaufen, bei dem der letzte Sturm das Dach weggerissen hat und sie verzichten auf die Erneuerung des Dachs (vorprogrammierter Wertverlust) und natürlich vermieten sie in der Zwischenzeit die Zimmer auch nicht (wie der Verzicht auf Handelsgewinne).

    Nach einigen Jahren bekommen sie dann noch nicht einmal ansatzweise Ihren Kaufpreis wieder.

    Anders ausgedrückt: Wenn sie Bargeld zuhause längere Zeit aufbewahren, bekommen sie dann nach einigen Jahren durch den Kaufkraftverlust nicht annähernd die gleichen Waren, wie das am Anfang der Bargeldeinlagerung möglich gewesen wäre.


    Am besten kontaktieren sie uns, damit wir ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie sie zumindest einen Teil Ihres Vermögens inflationsgeschützt als Edelmetalle anonym, versichert und bewacht in einem Zollfreilager in der Schweiz, also außerhalb der EU, oder auf Wunsch sogar alternativ außerhalb von Europa in Istanbul (Türkei) einlagern können.  

  • BFH-Urteil 2026: Erbschaftsteuer könnte drastisch steigen

    Viele wiegen sich bei Schenkungen in falscher Sicherheit. Ein neues BFH-Urteil zeigt: Der Fiskus darf rückwirkend zugreifen. Wer jetzt nicht handelt, zahlt morgen.

    Viele Unternehmer und Privatpersonen sagen sich „Solange kein neues Erbschaftsteuergesetz beschlossen ist, gilt das alte Recht“ Wer also heute Betriebsvermögen überträgt oder eine Schenkung vornimmt, meint, sich auf die bekannten Freibeträge und Verschonungsregeln verlassen zu können. So die weit verbreitete Annahme. Sie ist falsch.

    Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 20. November 2025, das erst am 26. März 2026 veröffentlicht wurde, unmissverständlich klargestellt, dass die rückwirkende Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes auf Schenkungen, die vor der Verkündung des Gesetzes stattgefunden haben, verfassungsrechtlich zulässig ist (BFH, II R 7/23). Im konkreten Fall ging es um eine Schenkung vom 24. Juli 2016. Das Gesetz, das auf diese Schenkung angewendet wurde, trat erst am 9. November 2016 in Kraft – also fast vier Monate später.

    Urteil ist ein Weckruf

    Dieses Urteil mag auf den ersten Blick wie eine juristische Feinheit wirken. In Wahrheit ist es ein Weckruf. Denn was 2016 geschah, kann sich 2026 wiederholen – mit noch weitreichenderen Folgen.

    Am 17. Dezember 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig (1 BvL 21/12). Die §§ 13a und 13b ErbStG, die es ermöglichten, Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen, verstießen gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016.

    Rückwirkung ist verfassungsgemäß

    Der Gesetzgeber ließ die Frist verstreichen. Der Bundestag beschloss die Reform zwar am 24. Juni 2016, doch der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an. Erst am 9. November 2016 wurde das Gesetz verkündet – mit Rückwirkung auf den 1. Juli 2016. Damit galten für alle Schenkungen und Erbfälle ab diesem Datum Regeln, die zum Zeitpunkt der Übertragung noch gar nicht existierten.

    Genau diese Rückwirkung hat der BFH jetzt in seinem Urteil vom 26. März 2026 als verfassungsgemäß bestätigt. Die Begründung sagt, dass bereits mit dem Bundestagsbeschluss vom 24. Juni 2016 ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand des alten Rechts entfallen sei. Wer nach diesem Datum noch Vermögen übertrug, konnte sich nicht mehr auf die bisherige Rechtslage berufen …

    Was das für Familienunternehmer bedeutet

    Für Familienunternehmer ist die Lage ernst. Wer ein Unternehmen mit einem Wert oberhalb von fünf Millionen Euro in der nächsten Generation halten und damit Wert und Arbeitsplätze erhalten möchte, muss heute analysieren, was eine Reform nach dem SPD-Modell steuerlich bedeuten würde. Die bisherigen Verschonungsregeln – Regelverschonung zu 85 Prozent, Optionsverschonung zu 100 Prozent – könnten ersatzlos wegfallen …

    Was das für Privatpersonen bedeutet

    Aber die Reform betrifft nicht nur Unternehmer. Auch Privatpersonen, die bisher klug mit der Zehn-Jahres-Regel gearbeitet haben, stehen vor einem Paradigmenwechsel.

    Wer in den vergangenen Jahrzehnten alle zehn Jahre eine Schenkung an seine Kinder vorgenommen hat – jeweils innerhalb des Freibetrags von 400.000 Euro –, konnte über zwei oder drei Zyklen hinweg erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Eine Immobilie im Wert von 1,2 Millionen Euro ließ sich so über 30 Jahre vollständig ohne Erbschaftsteuer an das Kind weitergeben.

    Nach dem SPD-Modell wäre das vorbei. Der Lebensfreibetrag von 900.000 Euro aus der Familie ist ein einmaliges Budget. Alle bisherigen Schenkungen werden nach dem SPD-Modell dauerhaft angerechnet. Wer bereits 400.000 Euro übertragen hat, dem stehen nur noch 500.000 Euro an steuerfreiem Volumen zur Verfügung – für das gesamte restliche Leben.

    Besonders brisant: In Ballungsräumen wie München, Frankfurt, Stuttgart oder Hamburg liegen Immobilienwerte längst deutlich über einer Million Euro. Der Lebensfreibetrag von 900.000 Euro reicht dort nicht einmal aus, um eine durchschnittliche Eigentumswohnung der Eltern steuerfrei an die nächste Generation zu übertragen …

    Gesetzgeber kann und darf rückwirkend in die Erbschaftsteuer eingreifen

    Der BFH hat mit seinem Urteil vom März 2026 den letzten Beweis geliefert, dass der deutsche Gesetzgeber kann und darf rückwirkend in die Erbschaftsteuer eingreifen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat ihm diese Befugnis 2014 erteilt, und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es diesmal anders entscheiden wird.

    Die Uhr tickt. Wer heute nicht handelt, zahlt morgen.

    Quelle: Artikel von Christian Hansen auf focus.de

  • Macht eine neue Vermögensteuer das Land gerechter?

    Die Linke will die Vermögensteuer zurück und hat von einem Wirtschaftsinstitut berechnen lassen, wie viel Geld das bringen würde: Es geht demnach um 147 Milliarden Euro pro Jahr …

    Union warnt vor hoher Steuerlast

    Spahn hatte im September 2025 in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ gesagt, dass die Vermögensverteilung „so nicht in Ordnung ist“. Im Gegensatz zur Linken zeigte er sich zu dem Zeitpunkt aber eher offen, bei der Erbschaftsteuer anzusetzen oder einer Reform der Sozialsysteme.Auch seine Parteikollegin Gitta Connemann, Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, lehnt eine Wiedereinführung der Vermögensteuer ab. Im Handelsblatt warnte sie, Unternehmen in Deutschland würden bereits jetzt eine hohe Steuerlast tragen …

    Dem arbeitnehmernahen DIW gegenüber steht das arbeitgebernahe Deutsche Institut für Wirtschaft IW. Auch Tobias Hentze vom IW sieht, dass Vermögen in Deutschland ungleich verteilt sind. Aus Unternehmersicht sei es jedoch besser, systematisch bei den Einkommen und Einkünften anzusetzen, sagt er, also die Einkommensteuer anzuheben, Kapitalerträge zu besteuern und so die Zugewinne zu schmälern …

    Außerdem seien bei den Top-Vermögen zwei Drittel Betriebsvermögen, erläutert Hentze. Deswegen würde eine Vermögensteuer vor allem Unternehmen belasten, und „diese Unternehmen haben dann weniger Geld, um zu investieren, weniger Geld, um Löhne zu erhöhen, und von daher gibt es eben ökonomische Risiken, die bei einer Vermögensteuer bestehen“ …

    Quelle: Artikel von Bianca Schwarz auf tagesschau.de

  • Goldpreis auf Rekordhoch: Wann das Finanzamt beim Goldverkauf zuschlägt

    Ein Ende der Rally beim Goldpreis scheint nicht in Sicht. Wer Gold verkaufen will, sollte jedoch mit Blick aufs Finanzamt einiges beachten.

    Berlin – Die Krisenmeldungen reißen nicht ab – und das als sicher angesehene Gold wird zum Renner an den Börsen. Das Edelmetall ist für Anleger und Notenbanken gerade sehr attraktiv, weshalb sich der Goldpreis von Rekord zu Rekord hangelt. Am Montag (26. Januar) ‌kostete die Feinunze (31,1 Gramm) erstmals mehr als 5000 Dollar …

    Goldpreis auf Rekordhoch: Es gibt eine Spekulationsfrist beim Verkauf

    Doch was ist, wenn man das Gold wieder verkaufen will? Oder wenn man das Gold geschenkt oder geerbt hat und für ein größeres finanzielles Projekt in bares Geld umwandeln möchte? Der Steuer-Fachanwalt Karsten Lorenz sagte dazu der Wirtschaftswoche: „Ab einer Haltedauer von einem Jahr können Privatanleger Gold zudem grundsätzlich steuerfrei verkaufen, auch in sehr großem Umfang.“

    Innerhalb der sogenannten „Spekulationsfrist“ von einem Jahr wäre der Veräußerungsgewinn aber steuerpflichtig. Dabei würden vom Verkaufspreis der frühere Kaufpreis und die entstandenen Kosten abgezogen, so Lorenz. Wenn man das Gold als Schenkung oder Erbe bekommen hat (unentgeltlicher Erwerb), dann wird die Haltedauer des Vorbesitzers ebenfalls berücksichtigt, erklärt der Experte dem Magazin.

    Gold verkaufen: Wann das Finanzamt mitreden will – und wann nicht

    Der Gewinn ist bei einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei, schreibt auch das Ratgeberportal Finanztip. Man müsse diesen auch in der Steuererklärung nicht erwähnen. Das ändert sich natürlich bei einer Haltedauer von unter einem Jahr: In diesem Fall ist der Veräußerungsgewinn laut Finanztip steuerpflichtig und muss deshalb in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, allerdings erst ab einer Höhe von 1000 Euro.

    Teilweise andere Regeln bei Wertapieren, die in Gold investieren

    Doch was ist bei Anlegern, die über spezielle Wertpapiere in Gold investieren? Bei solchen indirekten Gold-Investments kommt es auf deren Funktionsweise an, ob die gleichen Steuerregeln wie beim physischen Gold gelten oder ob Gewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterliegen …

    Quelle: Artikel von Lisa Mayerhofer auf merkur.de

  • Streit um die Erbschaftssteuer: Geht es bei uns gerecht zu?

    Die SPD will die Erbschaftsteuer reformieren: Steuern hoch für Millionen-Erben, Steuern runter für Eigenheimbesitzer. Was die Pläne für Erben bedeuten würden – und warum die CSU die SPD-Ideen „maximal toxisch“ nennt.

    „Große Vermögen müssen stärker zur Kasse gebeten werden“ – mit dieser Forderung treibt die SPD die Debatte um eine Reform der Erbschaftssteuer voran. Ziel sei mehr Steuergerechtigkeit und eine fairere Verteilung der Lasten. Kritik an den Plänen der SPD kommt aus Bayern. Der Bayerische Finanzminister Albert Füracker warnt, man dürfe mit höheren Steuern auf Erbschaften „weder Familienbetriebe noch deren Arbeitsplätze und die Substanz des Mittelstands aufs Spiel setzen“.

    Arm durch Erben?

    Auch Handwerker und Landwirte fürchten, dass sie Teile ihrer Betriebe verkaufen müssen, um Steuern zu zahlen. Stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel? Viele Hausbesitzer sind verunsichert. Steigende Immobilienpreise haben dazu geführt, dass selbst normale Eigenheime heute hohe Werte erreichen. Was passiert, wenn das Elternhaus plötzlich als „Millionenerbe“ gilt? Droht der Verkauf des Familienheims, um die Steuerlast zu stemmen?

    Höhere Steuern – Wohlstand für alle?

    Gleichzeitig wächst der Druck auf den Staat: Marode Infrastruktur, steigende Sozialausgaben, Investitionen in Bildung, Verteidigung und Klimaschutz. Braucht es zur Finanzierung eine stärkere Umverteilung – etwa durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer? Die SPD betont: „Wer mehr hat, muss mehr beitragen.“ Kritiker entgegnen: „Die Mittelschicht zahlt schon jetzt den größten Anteil.“

    Eigentum verpflichtet – sagt das Grundgesetz

    Im Kern geht es auch um Generationengerechtigkeit: Viele junge Menschen befürchten, dass das Wohlstandsversprechen – „Wer hart arbeitet, wird es einmal besser haben“ – nicht mehr gilt. Während viele kaum bezahlbaren Wohnraum finden, erben andere Immobilien und Vermögen in Millionenhöhe …

    Quelle: br.de

  • Vermögen: Analyse: Reform der Erbschaftssteuer ist überfällig

    Wenn Vermögen im Wert von 100 Millionen Euro oder mehr vererbt werden, fällt häufig keine Erbschaftssteuer an. Dem Staat entgehen so schätzungsweise jährlich Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro. Matthias Reiche analysiert, warum eine Anpassung der Regelungen im „Jahr der Reformen“ dringend notwendig ist.

    Die SPD hat Konzepte für eine Neuregelung der Erbschaftssteuer vorgelegt.

    Die Union sieht mit den Vorschlägen den Mittelstand gefährdet.

    Eine Neuregelung der Erbschaftssteuer wird nach einem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts unvermeidbar sein.

    Handlungsbedarf unter Koalitionspartnern unbestritten

    Die Union würde dagegen lieber das Urteil abwarten. Und auf gar keinen Fall will sie in den Verdacht kommen, nicht finster entschlossen jede – wenn auch nur scheinbare – Mehrbelastung der Wirtschaft abzuwehren. Dass Handlungsbedarf besteht, wissen jedoch alle Koalitionspartner …

    Quelle: Artikel von Matthias Reiche auf mdr.de

  • Die EU will Zugriff auf Ihre Konten, Immobilien und Ihr Gold – sind Sie vorbereitet?

    Die Schuldenkrise in Europa spitzt sich dramatisch zu. Immer mehr EU-Mitgliedsstaaten stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand – und Brüssel bereitet längst den Zugriff auf privates Vermögen vor. Konten, Immobilien, Edelmetalle: Ihr Eigentum ist nicht mehr tabu, sondern wird als letzter Hebel zur Rettung betrachtet.

    Das sogenannte EU-Vermögensregister ist kein vages Gerücht, sondern ein konkret vorbereitetes Projekt mit weitreichenden Folgen. Wer sich jetzt nicht informiert, riskiert in wenigen Monaten vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

    Quelle: Report vom Redaktionsteam des Investor Verlags und Dimitri Speck auf boersenwissen-aktuell.de

  • Anti-Geldwäschebehörde AMLA nimmt ihre Arbeit auf

    Bei der Bewerbung um den Standort der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) hatte Deutschland im Februar 2024 den Zuschlag bekommen. Die AMLA ist nun in Frankfurt am Main angesiedelt und hat am 1. Juli 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen …

    EU schafft einheitliches Regelungsregime für Geldwäschebekämpfung
    Ausgestattet mit allen notwendigen regulatorischen und aufsichtlichen Befugnissen hat die AMLA die Aufgabe, gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Financial Intelligence Units zu stärken.

    Als Behörde mit europäischer Perspektive wird die AMLA die Anstrengungen in der EU im Kampf gegen Geldwäsche maßgeblich verstärken und eine führende Rolle beim Schutz der Integrität des Binnenmarkts einnehmen.

    Quelle: bundesfinanzministerium.de

  • Rette sich, wer kann: Die EU rüstet zum totalitären Überwachungsstaat und bereitet Enteignungen vor – mit Hilfe von CDU und CSU

    Die neue deutsche Regierung will die Aufsichtsbehörde Amla (Anti-Money Laundering Authority) verbessern. So steht es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Die Amla ist eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Kriminalität. Sie hat dieser Tage ihren Betrieb im noblen Frankfurter Messeturm aufgenommen und soll im Endausbau um die 500 Leute beschäftigen …

    Vielen CDU-Wählern und -Politikern, die hinter dem Koalitionsvertrag stehen, ist wohl nicht bewusst, was der Ausbau der Amla für sie persönlich bedeutet. Es geht zwar vordergründig um die Bekämpfung von Geldwäscherei und Finanzkriminalität, aber vor allem auch darum, die vorhandenen Vermögen europaweit zu lokalisieren, um sie zu einem späteren Zeitpunkt als Steuersubstrat in der einen oder anderen Form beschlagnahmen zu können.

    Dass solche Vorhaben nicht pure Fantasie sind, zeigt der Vorschlag des Internationalen Währungsfonds (IWF) für eine einmalige Vermögensabgabe von 10 Prozent während der Finanzkrise 2008/2009. Im Oktober 2013 wurde die Idee in einem IWF-Diskussionspapier im Rahmen des «Fiscal Monitor» aufgegriffen, wo eine solche Abgabe als Möglichkeit zur Schuldenreduktion in europäischen Ländern erwähnt wurde. Es ging dabei um eine einmalige Steuer auf Vermögen, um Staatsschulden zu senken.

    Nach der Abschaffung des Bankgeheimnisses, der Einführung eines globalen automatischen Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten (AIA), Geldwäschevorschriften und Quellensteuern will die EU nun auch die gesamten Vermögen unbescholtener Bürger in einem Vermögensregister erfassen. Dieses Vorhaben wird seit 2021 vorangetrieben und zielt darauf ab, mit einer gigantischen zentralen Datenbank alle Vermögenswerte juristischer und natürlicher Personen in der EU zu erfassen, zusammenzuführen und zu überwachen. Damit wird das Ende der Privatsphäre eingeläutet …

    Die gesammelten Vermögensdaten sollen zentral vernetzt werden, indem die wirtschaftlichen Eigentümerregister in den EU-Staaten bei der Amla zusammengeführt werden. Gemeint sind Konten- und Schliessfachregister, ein zentraler Zugang zu nationalen Immobilienregistern etc. Die Amla soll das Register koordinieren, verwalten und überwachen und Verstösse gegen die Meldepflicht sanktionieren. Erfasst werden sollen finanzielle Werte wie Bankkonten und -daten der letzten fünf Jahre, Aktienbesitz, Unternehmensanteile, Anleihen, Krypto- und andere Finanzinstrumente. Die Amla kann Strafen in Höhe von mindestens einer Million Euro aussprechen. Bei Kreditinstituten betragen die Strafen mindestens zehn Millionen Euro. Die Amla kann Überweisungen und Konten blockieren, die Herausgabe von Unterlagen fordern sowie Steuer- und Strafverfolgungs-Behörden und den Zoll zu Hausdurchsuchungen auffordern …

    Letztlich geht es bei der Vermögenserfassung darum, die Grundlage für künftige Vermögens-Umverteilungen zu schaffen. Solche Datensammlungen sind die Vorstufe für die Mittelbeschaffung der Regierungen, denn es ist vorhersehbar, dass die ausufernde Schuldenmacherei zu untragbaren Zinslasten für die Staaten führen wird. Sie dienen dazu, Vermögen zu beschlagnahmen, sei es in Form einer «einmaligen» Reichensteuer, von «Zwangs-Kriegsanleihen» oder Währungsreformen. Damit soll auch die Abwanderung von Vermögen in Länder ohne totale Bürgerüberwachung verhindert werden …

    CDU und CSU unterstützen tatsächlich die Schaffung eines totalitären Überwachungsstaates wie ehemals in der DDR, und statt Administration abzubauen, wie vor den Wahlen verkündet, soll eine neue kostspielige Bürokratie aufgebaut werden.

    Quelle: Artikel von Hans Kaufmann auf weltwoche.ch

  • EU-Vermögensregister: Die EU will wissen, was Sie besitzen – und zwar alles

    Zwischen Freiheit und Kontrolle: Wie viel Transparenz verträgt eine Demokratie? Die EU treibt den Ausbau des Vermögensregisters voran – Kritiker sehen darin Herausforderungen, von Dr. Peter Riedi und Dr. Thomas Schulte.

    Ein neues Zeitalter der totalen Transparenz bricht an. Mit dem EU-Vermögensregister will die Europäische Union tiefer denn je in die finanziellen Geheimnisse ihrer Bürger blicken. Konten, Immobilien, Wertpapiere – und vielleicht bald auch Ihre Kunstsammlung oder Kryptowährungen. Alles soll erfasst werden. Während Brüssel von Transparenz und Gerechtigkeit spricht, wittern Kritiker den Einstieg bzw. den Ausbau in einen Überwachungsstaat. Nach faktischer Abschaffung des Bankgeheimnisses, Geldwäschevorschriften und Quellensteuern geht es immer weiter. Das EU-Vermögensregister ist eine Initiative der Europäischen Union zur Verbesserung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere Geldwäsche und Korruption …

    Mit dem EU-Vermögensregister wird der Traum von absoluter Transparenz zur Realität – ob Sie wollen oder nicht. Ein wichtiger regulatorischer Schritt zur Einrichtung des Registers war die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch die Europäische Kommission, die im Juli 2021 begann. Die Studie, die im März 2024 abgeschlossen wurde, untersuchte die Praktikabilität der Einrichtung eines solchen Registers und konzentrierte sich darauf, wie die Mitgliedstaaten derzeit das Vermögen der Bürger aufzeichnen und wie diese Aufzeichnungen in einem zentralen System zusammengeführt werden könnten …

    Die Kontrolle über unser Vermögen liegt bald in den Händen Brüssels …

    Quelle: Artikel von Dr. Thomas Schulte auf anwalt.de







Impressum Datenschutzerklärung