Mit der neuen Verordnung prüfen Banken Überweisungen und Kontobewegungen noch strenger.
Es ist nur eine Überweisung. Doch wie hoch sind die Summen? Wie oft überweisen wir Geld an bestimmte Konten? Seit März haben Banken die Kontrolle erhöht. Sie können und müssen deutlich häufiger Rückfragen stellen. Grund dafür ist die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV).
Geldwäschemeldeverordnung und Geldwäschegesetz – was steckt dahinter?
Dazu heißt es unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK): „Mit Inkrafttreten am 1. März 2026 schafft die Geldwäschemeldeverordnung bundeseinheitliche Vorgaben für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz“. Geregelt werden:
- die technische Form der Meldung (XML-Format, strukturierte Felder)
- die Pflichtangaben wie Aktenzeichen, Meldegründe, beteiligte Personen, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionsdetails
- Zusatzangaben bei der Transaktion mit Kryptowerten, Immobilien oder SWIFT-Verfahren,
- die Möglichkeit alternativer Übermittlungswege bei technischen Problemen …
Was müssen Kunden mit der Meldeverordnung der Banken beachten
Die Experten des Technik- und Verbraucherportals raten Bankkunden dennoch, einige Punkte zu beachten:
- Größere oder ungewöhnliche Zahlungseingänge sollte man jederzeit nachvollziehbar erklären können. Hilfreich sind dabei Verträge, Rechnungen oder Verkaufsnachweise.
- Sollte die Bank nach dem Zweck oder der Herkunft von Geld fragen, dann ist eine schnelle und sachliche Antwort wichtig. Eine verzögerte Reaktion kann dazu führen, dass sich Transaktionen verzögern oder Konten gesperrt werden.
- Auslandsüberweisungen können besonders im Fokus stehen. Hier ist es wichtig, einen klaren Verwendungszweck anzugeben. Auf scherzhafte Begriffe sollte man verzichten.
- Auch häufige oder hohe Bareinzahlungen gelten als auffällig. Wenn möglich, sollte man dies vermeiden oder wieder gut dokumentieren.
- Kommt es zu einer Kontosperrung oder bleibt ein entsprechender Verdacht bestehen, sollte man schnell einen Fachanwalt für Bank- oder Strafrecht hinzuziehen …
Quelle: Artikel von Dominik Jahn auf infranken.de
