Im kommenden Jahr wird es eine wichtige Änderung geben, die Barzahlungen ab 3000 Euro betrifft. Grundlage ist eine EU-Verordnung.
In Deutschland kann man bislang auch größere Summen problemlos bar zahlen. Ab dem 10. Juli 2027 ändert sich das deutlich. Mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung tritt erstmals eine Identifizierungspflicht ab Barzahlungen von 3000 Euro in Kraft.
Wer mehr als 3000 Euro bar zahlen will, kann das zwar grundsätzlich weiterhin tun, aber die Zahlung wird nicht mehr anonym möglich sein. Betroffene sollten sich zudem darauf einstellen, dass größere Transaktionen künftig nicht nur länger dauern, sondern auch persönliche Daten hinterlassen …
Die EU-Verordnung regelt auch die Aufbewahrung. Unterlagen und Informationen, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten bei entsprechenden Barzahlungen erhoben werden, müssen grundsätzlich fünf Jahre gespeichert werden – gerechnet ab Ende der Geschäftsbeziehung oder ab Durchführung der gelegentlichen Transaktion. In Einzelfällen kann eine Behörde eine längere Aufbewahrung verlangen, allerdings begrenzt.
Quelle: Artikel von Dana Neumann auf focus.de
