Goldbarren als Vermögenssicherung

Staatsschuldenkrise: Steht die EU (Deutschland) vor einem Lastenausgleich?

Die Staatsverschuldung der EU-Staaten hat ein noch nie dagewesenes Ausmaß angenommen. Tendenz massiv ansteigend.

Nach den Maastricht-Kriterien ist den EU-Staaten eine maximale Verschuldung (Staatsdefizit) in Höhe von 60% des BIP (Bruttoinlandsprodukt) erlaubt. Die Ober­grenze von 60% bedeutet, dass drei Fünftel der Wirtschaftsleistung eines ganzen Jahres an die Gläubiger des Staates zu zahlen wären, um die gesamten Staats­schulden zu tilgen. Darüber hinaus gilt die Faustregel, dass ab einer Staatsschulden­quote in Höhe von 90% des BIP eine weitere Schuldenaufnahme nicht mehr funktioniert (Schuldentragfähigkeits-Ende) …

Zählt man die Bildung des „Sondervermögen Bundeswehr – 100 Milliarden“ und andere Unterstützungsprogramme hinzu, kann davon ausgegangen werden, dass auch Deutschland die 90% Schwelle erheblich überschritten hat …

Um den Staatshaushalt zu sanieren, können Staaten in einer Staatsverschuldungskrise reagieren mit der Aufblähung der Geldmenge, Enteignungen, Vermögensabgaben, Steuererhöhungen, Steuerzuschlägen und Ergänzungsabgaben …

Die EU-Staaten können zusätzliches Geld drucken mit der Folge, dass die Inflation steigt und es letztlich zu einer Euro-Krise kommen würde.

Derzeit ist man sich bei den EU-Institutionen einig, dass im Fall eines Euro-Crashs EU-weit ein Euro auf 16 Cent abgewertet wird, Schulden mit 60% bewertet werden und Immobilienbesitzer mit einer Vermögensabgabe in Höhe von 20 bis 25% des Wertes der Immobilie belastet werden, abgesichert durch eine Zwangshypothek …

Die EU-Kommission und das EU-Parlament betreiben derzeit die Schaffung eines umfassenden EU-Vermögensregisters zur Erfassung, Verknüpfung und Bewertung des Gesamtvermögens jedes EU-Bürgers in einer nie dagewesenen Mega-Datenbank.

Vordergründig geht es dabei um Kriminalitäts– und Terrorismusbekämpfung. Die Megadatenbank eignet sich aber vorzüglich auch als Grundlage zur Erhebung von Steuern und Abgaben …

Obwohl das EU-Vermögensregister sich noch in Vorbereitung befindet, ist die dafür zuständige Überwachungsbehörde „AMLA“ eingerichtet und hat in Frankfurt a.M. ihre Arbeit bereits aufgenommen …

Quelle: Artikel von Wolfram Voegele auf treuhand-liechtenstein.li

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