Strengere Geldwäscheprüfungen treffen nicht nur Unternehmen, auch private Anleger müssen vorsichtiger agieren – besonders dann, wenn ältere Goldmünzen verkauft werden …
Gold und Bargeld sind seit jeher Symbole finanzieller Freiheit und Privatsphäre. Steigende Lebenshaltungskosten, restriktive Kreditvergaben durch Banken oder hohe Kursstände sind einige Gründe dafür, weshalb Anleger ihre Goldbestände verkaufen. Doch wer versucht, Gold oder die daraus erzielten Erlöse in das regulierte Finanzsystem zu bringen, stößt seit geraumer Zeit auf spürbare Hürden, wie ein Fall aus der Praxis zeigt …
Anfang 2025 begann Herr G seine Münzen zu verkaufen. Um sich Gebühren zu sparen (beim Verkauf über Händler regelmäßig bis zu fünf Prozent), erfolgten die Verkäufe primär an Privatpersonen gegen Barzahlung. Aus rechtlicher Sicht war das alles in Ordnung. Der Ankauf/Verkauf von Gold zwischen Privatpersonen unterliegt – im Gegensatz zu Geschäften mit gewerblichen Edelmetallhändlern – keinen (geldwäsche-)rechtlichen Prüf- und Dokumentationspflichten.
Als Herr G den Erlös jedoch auf sein Bankkonto einzahlte, verlangte die Bank binnen 14 Tagen einen Nachweis über die Herkunft der Mittel – und da begannen die Schwierigkeiten …
Banken und andere verpflichtete Institute wenden bestehende Sorgfaltspflichten nun deutlich strenger und konsequenter an als noch vor wenigen Jahren. Selbst bei nur teilweise dokumentierten Transaktionen erfolgen heute wesentlich rascher vertiefte Prüfungen und Rückfragen zur Mittelherkunft. Die Institute schränken Geschäftsbeziehungen im Zweifel eher ein oder beenden diese, wenn die Herkunft von Vermögenswerten nicht ausreichend plausibilisiert werden kann …
Quelle: Artikel von Anela Blöch und Roman Taudes auf derstandard.de
