Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rentenkürzungen bei privaten Altersvorsorgeverträgen weitet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihren juristischen Kampf aus. Nun stehen weitere Klauseln von Versicherern vor Gericht – mit potenziell erheblichen Folgen für Millionen Kunden.
Im Fokus stehen diesmal fondsgebundene Rentenversicherungen der Allianz Lebensversicherung und der R+V Lebensversicherung. Die Verbraucherschützer haben Klagen vor den Oberlandesgerichten Stuttgart und Frankfurt am Main eingereicht. Ziel ist es, weitere Vertragsklauseln überprüfen zu lassen, die aus ihrer Sicht Verbraucher unangemessen benachteiligen …
Brisant ist nun: Laut Verbraucherzentrale sind entsprechende Klauseln kein Einzelfall. In einer Stichprobe von über 160 Verträgen fanden die Experten zahlreiche Regelungen, die ähnliche einseitige Kürzungsmöglichkeiten enthalten …
„Private Rentenversicherungen werden mit stabilen und verlässlichen Leistungen beworben. Dann müssen sich Verbraucher auch darauf verlassen können, dass diese Leistungsversprechen nicht nachträglich ausgehöhlt werden“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg …
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hat und von einer Kürzung des Rentenfaktors betroffen ist, sollte seinen Vertrag prüfen lassen. Schon kleine Änderungen können über Jahre hinweg zu erheblichen finanziellen Einbußen führen …
Quelle: Artikel von Hannah Petersohn auf focus.de
